Wenn man eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe neu baut, kann man „den perfekten Grundriss“ umsetzen. Aber wie sieht der denn aus? Tage und Nächte haben wir am Grundriss-Vorschlag gefeilt. Computerprogramme ausprobiert, verworfen, neu angefangen und „hübsch“ gemacht. Zumindest im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Freunde, Familie und natürlich andere Erzieher haben wir um Rat gefragt. Selbstverständlich hat sich schnell gezeigt, dass es nicht den „perfekten“ Grundriss gibt. Uns fiel zudem schnell auf, dass wir von brandschutzrechtlichen Anforderungen schlichtweg keine Ahnung haben. Google ist hier leider auch nicht sehr hilfreich. Als soziale Einrichtung fällt unser Neubau in die Kategorie des „Sonderbaus“ und hier gelten ganz eigene Gesetze, im wahrsten Sinne des Wortes.

Nächster Halt war demnach ein uns empfohlenes Architekturbüro in Leipzig. Hier wurden die Entwürfe gesichtet und für nicht geeignet erklärt – schade!

Eine generelle Prüfung durch das Bauamt musste ebenso her. Es sollte geprüft werden, ob nach Bebauungsplan diese Art der Einrichtung überhaupt zulässig wäre.

Es folgten Gespräche mit

  • Bauamt
  • Projektplaner
  • Makler

um die Anforderungen des neu vermessenen Grundstücks zu erfahren und die Zulässigkeit eines Sonderbaus als soziale Einrichtung zu prüfen.

Ergebnis:

Wir dürfen auf dem Grundstück unser Vorhaben umsetzen

Quelle: Bauamt Borna

Neue Grundrisse müssen nun her. Hier sind wir in Abstimmung mit unserer Architektin, die unser Vorhaben liebevoll unterstützt.

Neue Entwürfe

Nach wenigen Tagen Wartezeit hatte uns die Architektin ihre ersten Entwürfe der Einrichtung geschickt. Wir waren begeistert! Sie hat das ganze Objekt sehr hell geplant – mit einem riesigen Wintergarten und Galerie in das Obergeschoss: