Endlich ist es soweit! Nach intensiver Arbeit mit unserem Steuerberater und einem Anwalt, entstand unsere Satzung, der Geschäftsführervertrag und die Bestellung des Geschäftsführers. Bei der Formulierung der Verträge und insbesondere der Satzung kommt es auf kleinste Formulierungen an. So mussten wir beispielsweise einen unserer Unternehmenszwecke von „Bildung“ in „Volksbildung“ ändern. Das war eine Forderung des Finanzamts zur Abgrenzung zu Berufsbildungsgesellschaften. Nachdem nun auch das Finanzamt das vorläufige „Okay“ für die Anerkennung zur Gemeinnützigkeit laut den Formulierungen in der Satzung gegeben hat, konnten wir diese am 02.02.2021 notariell beglaubigen lassen. Ein weiterer großer Schritt zur Gründung ist also getan. Momentan sind wir dabei alle notwendigen Unterlagen bei der Bank einzureichen, um dann unser Stammkapital einbringen zu können. Danach kann unsere Firma im Handelsregister eingetragen werden und die Gründung ist final 🙂

Nach der finalen Bestätigung vom Finanzamt (bürokratisch heißt es „Befreiung von der Körperschaftsteuer“), sind wir gemeinnützig anerkannt und können endlich Spendenquittungen ausstellen.

Update vom 23.06.2021

Am 21.04.2021 haben wir endlich unseren Feststellungsbescheid und die Befreiung von der Körperschaftsteuer erhalten. Diese sind nun für die nächsten drei Jahre gültig.

Mit diesem Schritt haben wir nun auch die Gemeinnützigkeit erhalten und können Spendenquittungen ausstellen. Außerdem hatten wir das Abschlussgespräch zur Gründung mit unserem Steuerberater am 27.05.2021. Für den Regelbetrieb werden wir nun mit einem anderen tollen Steuerbüro weiterarbeiten. Außerdem werden wir für die Buchhaltung den „Buchhaltungsbutler“ zur Unterstützung verwenden.